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   BFH, 10.10.2007 - IV B 119/06   

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https://dejure.org/2007,16255
BFH, 10.10.2007 - IV B 119/06 (https://dejure.org/2007,16255)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2007 - IV B 119/06 (https://dejure.org/2007,16255)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - IV B 119/06 (https://dejure.org/2007,16255)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.11.2006 - VI B 62/06

    Ordnungsgeld - nicht erschienener Zeuge

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 119/06
    Dazu sind schwerwiegende Gründe für das Ausbleiben erforderlich, die den Zeugen ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten haben (vgl. BFH-Beschluss vom 8. November 2006 VI B 62/06, BFH/NV 2007, 468, m.w.N.).

    Der festgesetzte Betrag, der nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere unter Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtssache sowie der Bedeutung der Zeugenaussage für die Entscheidung, ferner der Schwere der Pflichtverletzung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zeugen zu bestimmen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 468, m.w.N.), ist auch angemessen.

  • BFH, 04.10.1988 - VIII R 161/84

    Eröffnung des Finanzrechtswegs für Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten -

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 119/06
    Denn unter der in der Ladung angegebenen Anschrift war zu dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Ladung nur der Beschwerdeführer mit dem Namen A.B. wohnhaft (zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Zugangs bei der Auslegung von Verwaltungsakten vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1988 VIII R 161/84, BFH/NV 1989, 758, 760, unter 2.d aa der Gründe; Klein/ Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 119 Rz 5, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.07.1998 - 12 U 29/97

    Irrtum Zeuge Pflicht Erscheinen

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 119/06
    Unterlässt er eine solche Nachfrage, liegt grundsätzlich keine genügende Entschuldigung des Ausbleibens vor (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20. Juli 1998 12 U 29/97, OLGR Köln 1999, 14).
  • BFH, 25.01.1994 - XI B 60/93

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines Zeugen

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 119/06
    Einer besonderen Begründung bedurfte sie daher nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1994 XI B 60/93, BFH/NV 1994, 733, m.w.N.).
  • BFH, 09.01.1987 - III B 82/86

    Beschwerde gegen eine Auferlegung der Kosten sowie der Festsetzung eines

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 119/06
    Das nach dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers mindestens fahrlässige Ausbleiben rechtfertigt das festgesetzte Ordnungsgeld im unteren Bereich des Ordnungsgeldrahmens, zumal das Nichterscheinen des Beschwerdeführers einen neuen Termin erforderlich machte, so dass für das FG, die übrigen Beteiligten und die Zeugin Z ein nicht unerheblicher zusätzlicher Aufwand entstand (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Januar 1987 III B 82/86, BFH/NV 1987, 381).
  • OLG Oldenburg, 30.08.2016 - 8 W 62/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen, nicht

    Bei Zweifeln über den Fortbestand eines Termins darf sich der Zeuge nicht auf die Angaben einer Partei oder deren Prozessbevollmächtigten verlassen, sondern ist grundsätzlich gehalten, rechtzeitig selbst bei dem Gericht nachzufragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 2013, 247, 248; BFH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - IV B 119/06, Rn. 10 - zitiert bei juris; OLGR Köln 1999, 14/15 [bereits für den Fall der bloßen Mitteilung seitens eines Prozessbevollmächtigten]).
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